Zahlreiche Sportwagen sind mit gelochten Bremsscheiben ausgerüstet.
Welche Gesetze sind relevant?
Waren die Bremsscheiben serienmässig nicht gelocht, könnten beim Eintragen beim Strassenverkehrsamt bereits Probleme eintreten. Denn gemäss Artikel 34 Absatz 2 in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sieht das Gesetz folgendes vor:
"Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen."
Unter diesen sogenannten technischen Änderungen gehören auch Anpassungen an der Bremsanlage.
Schauen wir genauer in den Richtlinien der asa, die Vereinigung der Strassenverkehrsämter, gilt ein Wechsel von "Reiboberflächenglatten" auf gelochte oder gerillte/geschlitzte Bremsscheiben als meldepflichtige Änderung am Fahrzeug.
Bremsscheiben melden und gut ist?
Nein, leider reicht das alleinige Melden am Strassenverkehrsamt noch nicht aus. Es muss ein DTC-Gutachten und eine Eignungserklärung vorgezeigt werden, welche die Fahrsicherheit der Bremsscheiben anerkennt.